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18.12.2015 · Fachbeitrag · Altersversorgung

Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei bAV

| Arbeiter und Angestellte dürfen nach einem Urteil des BAG bei der Betriebsrente unterschiedlich behandelt werden, wenn mit der Anknüpfung an den Statusunterschied gleichzeitig auf einen Lebenssachverhalt abgestellt wird, der die Ungleichbehandlung sachlich rechtfertigt. |