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Hinterbliebenenversorgung: Altersabstandsklausel ist rechtens
| Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um fünf Prozent gekürzt wird, liegt darin keine gegen das AGG verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Der Arbeitgeber, der eine Hinterbliebenenversorgung zusagt, hat ein legitimes Interesse, das finanzielle Risiko zu begrenzen ( BAG, Urteil vom 11.12.2018, Az. 3 AZR 400/17, Abruf-Nr. 206146 ). |
Quelle: Ausgabe 02 / 2019 | Seite 2 | ID 45656469