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11.12.2013 · Fachbeitrag · Anlagevermittlung

Ansprüche von Anlegern gegen eine „fehlerhafte Gesellschaft“

| Der BGH zeigt Anlegern, die aufgrund fehlerhafter Aufklärung im Zusammenhang mit ihren Beitrittserklärungen als atypisch stille Gesellschafter einer mehrgliedrigen Gesellschaft beigetreten sind, einen Weg, wie sie sich gegebenenfalls am Geschäftsinhaber schadlos halten können. |