11.12.2013 · Fachbeitrag · Anlagevermittlung
Ansprüche von Anlegern gegen eine „fehlerhafte Gesellschaft“
| Der BGH zeigt Anlegern, die aufgrund fehlerhafter Aufklärung im Zusammenhang mit ihren Beitrittserklärungen als atypisch stille Gesellschafter einer mehrgliedrigen Gesellschaft beigetreten sind, einen Weg, wie sie sich gegebenenfalls am Geschäftsinhaber schadlos halten können. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig