· Fachbeitrag · Basisrenten-/Rürup-Vertrag
Ausschluss eines Rückkaufswerts rechtens
| Der Ausschluss eines Rückkaufswerts bzw. einer Kapitalisierung bei einem Basisrenten-/Rürup-Vertrag ist rechtmäßig, weil dies den Bedingungen für die steuerliche Förderung entspricht. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden. |
Die Parteien haben mit der Einbeziehung der AVB in ihren Vertrag vereinbart, dass der Versicherungsnehmerin im Falle einer Kündigung der Versicherung kein Rückkaufswert zustehen soll und das angesammelte Guthaben vor Vollendung des 60. Lebensjahrs weder in Form einer Kapitalsumme noch in Form einer Rente ausgezahlt werden kann. Diese Vereinbarung ist wirksam. Denn die Ansprüche aus dem Vertrag dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein, so will es das Gesetz (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2014, Az. I-4 U 88/13, Abruf-Nr. 189103).