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22.05.2017 · Nachricht · Bausparen

BGH verbietet Kontoführungsgebühren in der Darlehensphase

| Der BGH hält eine in Bausparverträgen verwendete Klausel sowie eine damit korrespondierende Regelung in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) über eine vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ für unwirksam. Konkret geht es um eine „Kontogebühr“ von aktuell 9,48 Euro jährlich. |