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30.11.2016 · Fachbeitrag · Bausparen

Kein Kündigungsrecht bei zuteilungsreifem Bausparvertrag

| Eine Bausparkasse darf nach Ansicht des OLG Karlsruhe einen zuteilungsreifen Bausparvertrag nicht kündigen. Das Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt voraus, dass die Bausparsumme erreicht ist. |