30.11.2016 · Fachbeitrag · Bausparen
Kein Kündigungsrecht bei zuteilungsreifem Bausparvertrag
| Eine Bausparkasse darf nach Ansicht des OLG Karlsruhe einen zuteilungsreifen Bausparvertrag nicht kündigen. Das Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt voraus, dass die Bausparsumme erreicht ist. |
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