30.08.2016 · Fachbeitrag · Bausparen
OLG Koblenz hält Kündigung von Bausparverträgen für rechtens
| Bausparkassen dürfen zur Zinsersparnis Bausparverträge kündigen. Das hat das OLG Koblenz entschieden und das Kündigungsrecht der Bausparkasse auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützt. |
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