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27.10.2015 · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnis

Zahlung erstatteter Rentenversicherungsbeiträge an Ehefrau

| Leitet der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH erstattete Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an seine in der GmbH beschäftigte Ehefrau weiter, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberanteile irrtümlich gezahlt worden waren, ist ihm die Zuwendung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen. Da gilt laut BFH für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis wie unter Fremden üblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde. |