Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Finanzierung

AGB über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite unwirksam

| Vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher sind unwirksam. Das hat der BGH in zwei Verfahren klargestellt. |

 

  • Im anderen Verfahren enthielt bei Abschluss eines Online-Darlehensvertrags die von der Bank vorgegebene und auf deren Internetseite eingestellte Vertragsmaske folgenden Abschnitt: „Das Bearbeitungsentgelt wird für die Kapitalüberlassung geschuldet. Das Entgelt wird mitfinanziert und ist Bestandteil des Kreditnennbetrages. Es wird bei der Auszahlung des Darlehens oder eines ersten Darlehensbetrages fällig und in voller Höhe einbehalten.“ (BGH, Urteil vom 13.5.2014, Az. XI ZR 170/13; Abruf-Nr. 141521)

 

Nach Ansicht des BGH müssen die Banken die Kosten für die Kreditbearbeitung und -auszahlung durch den laufzeitabhängig bemessenen Zins decken. Sie dürfen daneben kein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt verlangen. Das sehe das gesetzliche Leitbild in § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB vor.

Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 4 | ID 42717674