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· Fachbeitrag · Finanzierung

Marktübliches Disagio bei Immobilienfinanzierung sofort abziehbar

| Finanziert ein Vermieter eine Immobilie über ein Darlehen, kann er ein auf dem Kreditmarkt übliches Disagio im Jahr der Zahlung sofort als Werbungskosten abziehen. Eine Disagiovereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten indiziert die Marktüblichkeit. Das hat der BFH entschieden und die Prüfkriterien vorgegeben. |

 

  • Was „marktüblich“ ist, bezieht sich auf das konkrete Disagio. Die Marktüblichkeit ergibt sich aus der Höhe des Disagios im Verhältnis zur Höhe und Laufzeit des Kredits, dies in Relation zu den aktuellen Verhältnissen auf dem Kreditmarkt, bezogen auf das konkret finanzierte Objekt. Die Marktüblichkeit an einen festen Zinssatz zu koppeln, kommt nicht in Betracht.
  • Nur ein ungewöhnlicher Nominalzins rechtfertigt die Versagung des Sofortabzugs des Disagios.