03.05.2018 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Auch von Dritten bezahlte Sportler sind Arbeitnehmer des Vereins
| Wird ein Sportler pro forma von einem Sponsor beschäftigt, aber aufgrund einer Nebenabrede für einen Verein tätig, liegt ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Verein vor. Erleidet der Spieler einen Sportunfall, muss die gesetzliche Unfallversicherung eintreten. Das hat das SG Hamburg entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig