18.07.2018 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Blasenkrebs als Berufskrankheit in der Gummiindustrie
| Die Exposition gegenüber 2-Naphthylamin in der Gummiindustrie kann auch bei einem Raucher wesentliche (Mit-)Ursache für Blasenkrebs sein. Dies hat das LSG Hessen entschieden und auf Berufskrankheit plädiert. |
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