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14.07.2017 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Harnblasenkrebs eines Chemiefachwerkers ist Berufskrankheit

| Die Berufsgenossenschaft muss den durch das aromatische Amin p-Chloranilin verursachten Harnblasenkrebs eines Chemiefachwerkers als Berufskrankheit entschädigen. Dies hat das LSG Hessen nach umfangreichen Ermittlungen entschieden. |