16.04.2020 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Kein Versicherungsschutz bei Sturz aus Krankenhausfenster
| Ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nicht, wenn ein Patient aufgrund seines desorientierten und verwirrten Zustands zu seiner eigenen Sicherheit in seinem Krankenzimmer fixiert wird, sich selbst aus der Fixierung löst und infolge dessen aus dem Fenster stürzt. Zu diesem Ergebnis gelangt das SG Gelsenkirchen (Urteil vom 29.10.2019, Az. S 7 U 411/18, Abruf-Nr. 214881, rechtskräftig). |
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