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30.07.2019 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Spazierengehen in der Mittagspause ist nicht unfallversichert

| Spazierengehen in einer Arbeitspause stellt eine eigenwirtschaftliche Verrichtung dar. Verunglückt jemand hierbei, ist dies kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das LSG Hessen entschieden. Spazierengehen sei keine Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis des Versicherten. |