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· Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

Sturz auf von Arbeitgeber organisierter Skireise kein Arbeitsunfall

| Ein Unfall beim Skifahren (Unterschenkel- und Steißbeinfraktur) im Rahmen einer mehrtägigen vom Arbeitgeber finanzierten und organisierten Reise zur Teambildung gilt nicht als Arbeitsunfall. So entschied das SG Stuttgart |

 

Das SG wertete das Skifahren als unversicherte Tätigkeit (SG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2017, Az. S 13 U 4219/16, Abruf-Nr. 204429):

  • Es sei objektiv nicht geeignet gewesen, den Zusammenhalt zwischen den Mitarbeitern zu stärken. Vom Skifahren seien bereits diejenigen Teilnehmer ausgeschlossen, die nicht Skifahren könnten oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage seien, diese Betätigung auszuüben.