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20.03.2020 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Teilnahme am Firmenlauf – kein Unfallversicherungsschutz

| Eine Arbeitnehmerin hat im Falle eines Unfalls bei einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das SG Dortmund im Fall einer Frau entschieden, die sich bei einem von einem privaten Veranstalter organisierten Firmenlauf das rechte Handgelenk gebrochen hatte. |