· Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung
Vier aktuelle Urteile zum Arbeits- und Wegeunfall im Überblick
| Häufig wird vor den Sozialgerichten darüber gestritten, ob ein Arbeits- oder Wegeunfall vorliegt, sodass die Berufsgenossenschaft zahlen muss. Aktuell hat das BSG die Frage entschieden, ob Stürze aus dem Fenster auf dem Weg zur Arbeit oder nach Unterbrechung des Arbeitswegs für einen Einkauf als Wegeunfall zu werten sind. Das LSG Hessen hat ferner über den Sturz auf einer Wanderung mit Kollegeneiner von Dritten organisierten Großveranstaltung geurteilt. |
Auf dem Weg zur Arbeit aus Fenster gestürzt ‒ dennoch Arbeitsunfall
Geht ein Arbeitnehmer nicht durch die Haustür zur Arbeit, sondern klettert er durch ein Fenster, weil die Wohnungstür wegen eines abgebrochenen Schlüssels versperrt ist und stürzt dabei ab, steht der Sturz unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung. Denn das Fenster ist die mit der Außenhaustür vergleichbare Grenze zwischen dem unversicherten häuslichen und dem versicherten öffentlichen Bereich (BSG, Urteil vom 31.08.2017, Az. B 2 U 2/16 R, Abruf-Nr. 196277).
Sturz nach Unterbrechung des Arbeitswegs für einen Einkauf
Unterbricht ein Arbeitnehmer den mit dem Auto zurückgelegten unmittelbaren Weg zur Arbeit, um einzukaufen,
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