· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Zusammenstoß mit der Bahn wegen Handynutzung nicht versichert
| Eine Beschäftigte ist auf dem Heimweg von der Arbeit gesetzlich unfallversichert. Allerdings nur für das Nachhausegehen vom Arbeitsort selbst, nicht jedoch für das gleichzeitige Telefonieren mit dem Handy. Stößt sie dabei mit der U-Bahn zusammen und verletzt sich, handelt es sich nicht um einen versicherten Wegeunfall, wenn das Telefonieren die wesentliche Unfallursache ist, weil dadurch die allgemeine Wahrnehmungsfähigkeit im Verkehr eingeschränkt war (SG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.10.2018, Az. S 8 U 207/16, Abruf-Nr. 205665 ; nicht rechtskräftig). |
Weiterführender Hinweis
- Rechtsprechungsübersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 43957341
Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 1 | ID 45623842