28.05.2015 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Beitragsbemessung bei Unterhaltsabfindung nach Scheidung
| Die Abfindungszahlung für einen nachehelichen Unterhaltsanspruchs ist bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf zehn Jahre, und nicht auf zwölf Monate zu verteilen. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden. |
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