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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

Leichterer Zugang für Rentner mit Kindern zur Krankenversicherung der Rentner seit 01.08.2017

| Freiwillig oder privat Versicherte mit Kindern haben seit 01.08.2017 einen leichteren Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für die Vorversicherungszeit in der KVdR werden für jedes Kind pauschal drei Jahre hinzugerechnet. Erfahren Sie, wie sich das auswirkt. |

Voraussetzungen für KVdR

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die Vorversicherungszeit erfüllt. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn

  • seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist)