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ALG II: Beiträge für Kfz-Haftpflicht vom Einkommen absetzbar
| Die Beiträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherung können vom Einkommen eines Grundsicherungsempfängers abgezogen werden. Das gilt nach einem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen selbst dann, wenn der Grundsicherungsempfänger lediglich Halter und nicht Eigentümer des Fahrzeugs oder Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung ist. Folge: Das auf das ALG II anrechenbare Einkommen verringert sich durch die Beiträge, und der Auszahlungsbetrag für das ALG II steigt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.11.2015, Az. L 11 AS 941/13, Abruf-Nr. 185818 ). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2016 | Seite 1 | ID 44118098