07.05.2014 · Fachbeitrag · Kundeninformation
Auffahrunfall beim Spurwechsel – wer haftet?
| Ereignet sich ein Auffahrunfall in unmittelbarem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit einem Fahrspurwechsel, haftet laut AG München der Spurwechsler in der Regel alleine für den Unfallschaden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig