Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Kundeninformation

Irrtümliche Mitteilung über Fehlen von Kfz-Versicherungsschutz

| Der Fahrzeughalter muss sich gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle das Verhalten seines Kfz-Haftpflichtversicherers zurechnen lassen. Teilt der Versicherer der Zulassungsstelle irrtümlich mit, dass für einen Anhänger kein Versicherungsschutz mehr bestehe, und verhängt die Zulassungsstelle eine Stilllegungsgebühr, muss der Halter zahlen (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.2.2016, Az. 5 K 970/15.KO, Abruf-Nr. 146482 ). |

Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 4 | ID 43940305