Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

29.06.2015 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Schaden durch Aufschieben eines Fahrzeugs in Waschstraße

| Der Betreiber einer Waschstraße muss sicherstellen, dass in einer „offenkundig gefahrträchtigen Situation“ das Laufband sofort abgeschaltet wird. Das hat das LG Paderborn im Fall einer Waschstraßennutzerin entschieden, deren Fahrzeug auf ein vor ihr steckengebliebenes Fahrzeug aufgeschoben wurde. |