29.06.2015 · Fachbeitrag · Kundeninformation
Schaden durch Aufschieben eines Fahrzeugs in Waschstraße
| Der Betreiber einer Waschstraße muss sicherstellen, dass in einer „offenkundig gefahrträchtigen Situation“ das Laufband sofort abgeschaltet wird. Das hat das LG Paderborn im Fall einer Waschstraßennutzerin entschieden, deren Fahrzeug auf ein vor ihr steckengebliebenes Fahrzeug aufgeschoben wurde. |
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