30.09.2015 · Fachbeitrag · Kundeninformation
Waschanlage: Schaden durch herabfallenden Motor
| Der Betreiber einer Waschanlage haftet nicht, wenn der Schaden an einem Fahrzeug durch einen nicht sichtbaren und nicht vorhersehbaren Mangel am Hubantrieb ausgelöst wurde, und die Wartungsarbeiten an der Anlage entsprechend der Herstellerempfehlung fachgerecht durchgeführt worden sind. Das hat das AG Bad Homburg entschieden. |
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