10.12.2013 · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Versicherungsnehmer darf Anwalt frei wählen
| Der Versicherungsnehmer (VN) einer Rechtsschutzversicherung darf seinen Anwalt frei wählen. Eine Klausel in den Rechtsschutzbedingungen verstößt gegen dieses Recht, wenn sie festlegt, dass rechtlicher Beistand grundsätzlich von einem Mitarbeiter des Versicherers gewährt wird, und darüber hinaus bestimmt, dass der Versicherer die Kosten für rechtlichen Beistand durch einen vom VN frei gewählten Rechtsvertreter nur dann übernimmt, wenn er der Ansicht ist, dass die Angelegenheit einem externen Rechtsvertreter übertragen werden muss. Das hat der EuGH entschieden. |
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