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Vertragsanpassung einer Witwenrente bei Lebenspartnerschaft?
| Sehen die Bedingungen einer 1991 geschlossenen Rentenversicherung für die Versorgung von Hinterbliebenen eine Witwenrente vor, so kann eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, wenn der Versicherungsnehmer (VN) eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16.02.2001 begründet hat. Das hat der BGH entschieden. |
Der BGH sieht dabei die unterschiedlichen Interessen:
- Dem VN ist die (Hinterbliebenen-)Versorgung seines Lebenspartners wichtig. Das spricht für die begehrte Anpassung.
- Dem steht das Interesse des Versicherers als Unternehmen gegenüber. Das könnte einen Anspruch des Versicherers auf Prämienanpassung begründen (BGH, Urteil vom 26.04.2017, Az. IV ZR 126/16, Abruf-Nr. 193815).
Wichtig | Das OLG Köln als Vorinstanz muss jetzt klären, ob eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht kommt und wie der Vertrag unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen an die veränderten Verhältnisse anzupassen ist.
Quelle: ID 44697653