15.09.2016 · Fachbeitrag · Riester-Rente
Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke – keine Zulage
| Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke haben keinen unmittelbaren Anspruch auf die Altersvorsorgezulage nach § 79 i. V. m. § 10a Abs. 1 EStG. Das hat der BFH zu einem angestellten Rechtsanwalt entschieden, der Mitglied der Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist. |
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