25.04.2014 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig
| Ein GmbH-Geschäftsführer, der über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft verfügt, ist als abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig, wenn er zwar für die Gesellschaft wesentliche Fachkenntnisse und Kundenkontakte besitzt, sich jedoch Arbeitnehmerrechte wie ein leitender Angestellter sichert. Dies hat das SG Dortmund entschieden (SG Dortmund, Urteil vom 21.3.2014, Az. S 34 R 580/13; Abruf-Nr. 141271 ). |
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