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· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2017

| Auch 2017 erhöhen sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung. Mit der folgenden Übersicht wissen Sie, was 2017 gilt. |

Beitragsbemessungsgrenzen

Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge steigen 2017 wieder generell. Somit gelten seit dem 01.01.2017 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:

 

  • Beitragsbemessungsgrenzen 2017

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer

Arbeitslosenversicherung

  • jährlich

76.200 Euro

68.400 Euro

  • monatlich

6.350 Euro

5.700 Euro

Allgemeine Rentenversicherung

  • jährlich

76.200 Euro

68.400 Euro

  • monatlich

6.350 Euro

5.700 Euro

Knappschaftliche Rentenversicherung

  • jährlich

94.200 Euro

84.000 Euro

  • monatlich

7.850 Euro

7.000 Euro

Kranken- und Pflegeversicherung

  • jährlich

52.200 Euro

52.200 Euro

  • monatlich

4.350 Euro

4.350 Euro