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10.02.2015 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Kein Mitarbeiter des Versicherers als Ausschussmitglied beim Sachverständigenverfahren

| Der Versicherer darf nach Ansicht des BGH in einem Sachverständigenverfahren zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens in der Kasko keinen Mitarbeiter als Ausschussmitglied benennen. Das Urteil wird hohe Wellen schlagen, auch über das Sachverständigenverfahren in der Kasko hinaus. |