· Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und Ausschlussfristen - das müssen Sie wissen
von RA Klaus-Jörg Diwo, vereidigter Buchprüfer und FA VersR, Freiburg
| Mit der VVG-Reform zum 01.01.2008 hat der Gesetzgeber die Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers vor Vertragsabschluss in § 19 VVG neu geregelt. Gleiches gilt für die absoluten Fristen, innerhalb derer der Versicherer unabhängig von seiner Kenntnis der Anzeigepflichtverletzung seine Rechte auszuüben hat (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3). WVM bringt Sie auf den aktuellen Stand. |
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Der Gesetzgeber hat dem Versicherungsnehmer (VN) die Pflicht auferlegt, „gefahrerhebliche Umstände” vor Abschluss des Versicherungsvertrags anzuzeigen.
- Der VN muss dem Versicherer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände anzeigen, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat (§ 19 Abs. 1 S. 1 VVG).
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