· Fachbeitrag · Versicherungsteuer
Versicherungsteuer für Risiken im Ausland
| Viele deutsche Unternehmen sind mit Tochterfirmen in mehreren Ländern aktiv. Den Versicherungsschutz dafür koordinieren sie häufig von Deutschland aus. Besonderheiten für die Risiken im Ausland gelten für die Versicherungsteuer. Dazu sollten Sie als Vermittler Folgendes wissen. |
Versicherung von Risiken für Tochterunternehmen im Ausland
In der Praxis gibt es zwei Varianten, Auslandsrisiken mitzuversichern: Der Versicherungsschutz wird vollständig über den deutschen Vertrag vereinbart. Oder der lokal abgeschlossene Vertrag wird über eine Mastercoverdeckung auf deutsches Deckungsniveau angehoben.
Auch ausländische Finanzbehörden mit Besteuerungsrecht
Die ausländischen Finanzbehörden dürfen anteilig für die versicherten Risiken im Ausland Versicherungsteuer erheben, auch wenn es sich um deutsche Policen handelt. Das hat der EuGH abgesegnet. Ein Mitgliedsstaat der EU kann Versicherungsteuer auf eine Prämie verlangen, die sich auf die Versicherung einer Tochtergesellschaft im Mitgliedsland bezieht. Dies gilt auch, wenn die Prämie in einem anderen Land durch die Muttergesellschaft beglichen wurde (EuGH, Urteil vom 14.6.2001, Rs. C-191/99, Abruf-Nr. 144892).
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