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· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung

In diesen Fällen sind Ortungs- und Suchkosten bei Leitungswasserschäden erstattungsfähig

von RA Klaus-Jörg Diwo, vereidigter Buchprüfer und FA VersR, Freiburg

| Der folgende Beitrag beantwortet die Frage, inwieweit die Kosten, die ein Versicherungsnehmer (VN) für die Suche und Ortung eines Leitungswasserschadens aufgewandt hat, vom Versicherer ersetzt verlangen kann. |

Suchkosten müssen erfolgversprechend sein

Suchkosten in Bezug auf einen versicherten Schaden sind erstattungsfähig, wenn sie aus der Sicht eines vernünftigen VN bei vorausschauender Betrachtung erfolgversprechend erscheinen. Grundlage des Anspruchs ist das vereinbarte Bedingungswerk (in der Gebäudeversicherung beispielsweise § 4 Nr. 2 b VGB), ohne ausdrückliche vertragliche Regelung § 85 VVG.

 

Die Rechtsprechung hat den Begriff „erfolgversprechend“ konkretisiert.