20.11.2014 · Downloads allgemein · Agentur-Organisation · Agenturführung
Scheidung: "Scheidungsklausel" bei Schenkung der Mittel
Um ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen herauszuhalten, erwirbt es oft der Ehegatte des Agenturinhabers und vermietet es anschließend an den Inhaber. Bei einem späteren Verkauf des Grundstücks (nach Ablauf der Spekulationsfrist) müssen dann die stillen Reserven nicht versteuert werden. Damit der Ehegatte das Grundstück erwerben kann, schenkt häufig der Inhaber seinem Ehegatten vor dem Erwerb die Mittel. Diese Gestaltung kann sich im Scheidungsfall als Bumerang erweisen. Salopp formuliert ist dann nämlich nicht nur der Ehegatte, sondern auch das Grundstück weg. Vereinbaren Sie eine Scheidungsklausel, wonach im Fall der Beendigung des Güterstands das Grundstück unentgeltlich auf den Inhaber zu übertragen ist.
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