· Fachbeitrag · Altersversorgung
Antworten auf die wichtigsten Fragen von Unternehmen zur bAV - Teil 2
von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH
| Viele Leser möchten mehr darüber wissen, wo Unternehmen bei der bAV „der Schuh drückt“. Das zeigt das Ergebnis unserer Leserbefragung. Der WVV greift dieses Thema gerne auf und beantwortet im Rahmen einer Beitragsserie die gängigsten Praxisfragen. In Teil 2 geht es unter anderem um den Insolvenzschutz, die Auswahl des Versorgungsträgers, den Widerruf der bAV, den Ausgleich bei Scheidung, den Mitnahmeanspruch des Arbeitnehmers und die Mitspracherechte des Betriebsrats. |
Sind die Betriebsrenten insolvenzgeschützt?
Personalabteilungen hören regelmäßig von Mitarbeitern die Frage, ob die Betriebsrenten bei Insolvenz des Unternehmens geschützt sind. Die Antwort lautet: Ja.
- Bei den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds tritt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) bei Insolvenz des Unternehmens in die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und die laufenden Leistungen aus der bAV ein. Nicht geschützt sind lediglich Anwartschaften, die noch nicht gesetzlich unverfallbar sind (mehr zum Thema Unverfallbarkeit WVV 3/2013, Seite 16).
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