Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

26.02.2013 · Fachbeitrag · Anlagevermittlung

Beratende Bank muss über Kick-backs aufklären

| Eine Bank ist im Rahmen der Kapitalanlageberatung bei der Empfehlung von Anteilen an geschlossenen Fonds verpflichtet, den Kunden ungefragt darüber aufzuklären, ob und in welcher Höhe sie für die Vermittlung der Beteiligung Kick-backs (verdeckte Rückvergütungen) von der kapitalsuchenden Anlagegesellschaft erhält. Das hat das OLG Hamm entschieden. |