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21.06.2013 · Fachbeitrag · Dienstwagen

Bei Arbeitsunfähigkeit ist Dienstwagen nicht im Betrieb abzuliefern

| Ihr Mitarbeiter ist während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet, einen Dienstwagen in der Agentur abzuliefern. Er muss ihn lediglich an seinem Wohnort an Sie als Arbeitgeber herausgeben, entschied das LAG Berlin-Brandenburg. |