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· Nachricht · Gesetzesänderungen

Bundesrat stimmt Sozialschutz-Paket II zu

| Die Belastungen des Arbeitsmarkts durch die Corona-Krise sollen weiter abgefedert werden: Der Bundesrat hat am 15.05.2020 dem sog. Sozialschutz-Paket II zugestimmt, das der Bundestag einen Tag zuvor beschlossen hatte. |

 

  • Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Es sieht eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat um zehn auf 70 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere sieben Prozent mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent bzw. 87 für Haushalte mit Kindern. Die Regelungen gelten bis Ende 2020.

 

  • Erweiterte Möglichkeiten beim Hinzuverdienst: Außerdem weitet das Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter aus: Ab 01.05.2020 dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelungen gelten bis Jahresende.

 

  • Verlängerung des Arbeitslosengeldes: Erleichterungen kommen auch für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 01.05. und dem 31.12.2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld.

 

Weiterführender Hinweis

  • Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) → Abruf-Nr. 215688
Quelle: ID 46584976