· Nachricht · Steuererleichterungen
Corona-Krise: Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen
| Die Bundesregierung unternimmt viel, um die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen der Betriebe durch die Corona-Pandemie zu mildern, etwa durch liquiditätsschonenden Steuervollzug. Die Belastungen der Arbeitnehmer durch die Corona-Krise können Betriebe abmildern, indem sie steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen bis 1.500 Euro in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 an ihre Mitarbeiter zahlen. Erleichterungen wurden beim Kurzarbeitergeld geschaffen. Informationen zu den wichtigsten steuerlichen und sonstigen Maßnahmen finden Sie auf wvv.iww.de . |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Der steuerfreie Corona-Bonus in § 3 Nr. 11 EStG: So wenden Sie das BMF-Schreiben im Alltag an“, auf wvv.iww.de, WVV 5/2020, Seite 11 → Abruf-Nr. 46519747
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