· Fachbeitrag · Kundeninformation
Berufskrankheit bescheinigen lassen - und Steuern sparen
| Wer gesundheitliche Beschwerden hat, die durch den Beruf hervorgerufen werden, sollte sich unbedingt eine Berufskrankheit attestieren lassen. Das bringt erhebliche steuerliche Vorteile. Und die Gerichte werden zunehmend großzügiger, wenn es gilt, Berufskrankheiten zu attestieren. Exemplarisch dafür steht das LSG Hessen, das einem Müllwerker mit Meniskusschaden bestätigte, dass dieser Schaden durch den Beruf verursacht ist. |
PRAXISHINWEIS | Eine solche Entscheidung - wie die des LSG Hessen - hat zur Folge, dass die Betroffenen selbst getragene Krankheitskosten (zum Beispiel Zuzahlungen zu Medikamenten und medizinischen Maßnahmen) uneingeschränkt als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit abziehen dürfen (LSG Hessen, Urteil vom 7.5.2012, Az. L 9 U 211/09; Abruf-Nr. 122197). Sie müssen sich nicht mit der Anerkennung als außergewöhnliche Belastung zufrieden geben. Sie vermeiden damit, dass sich die Kosten wegen der zumutbaren Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG kaum oder gar nicht steuermindernd auswirken. |