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11.02.2014 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Mitschuld an Unfall bei Parken in zweiter Reihe

| Parkt ein Fahrzeug in zweiter Reihe, beeinflusst es den Verkehr, sodass der Eigentümer des Fahrzeugs einen Teil seines Schadens selbst tragen muss, wenn ein anderes Fahrzeug gegen das geparkte fährt und es beschädigt. Das hat das AG München entschieden. |