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· Fachbeitrag · Kundeninformation

Verzicht auf Kostenerstattung - Krankheitskosten nicht abziehbar

| Krankheitskosten können nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz nicht steuermindernd als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige die Kosten bei seinem privaten Krankenversicherer nicht geltend gemacht hat, um seinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung zu sichern. Dadurch verlören die Aufwendungen grundsätzlich den Charakter der für eine außergewöhnliche Belastung notwendigen Zwangsläufigkeit ( FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.1.2012, Az. 2 V 1883/11 ; Abruf-Nr. 120432 ; rechtskräftig). |

Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 4 | ID 31710020