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· Fachbeitrag · Personalmanagement

Einmalige Einnahmen bleiben beim Elterngeld außen vor

| Das 13. Monatsgehalt ist nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg nicht bei der Berechnung des Elterngelds zu berücksichtigen. Denn einmalige Einnahmen prägen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern nicht mit der gleichen Nachhaltigkeit wie die monatlichen Einnahmen ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2011, Az. L 11 EG 1929/10 ; Abruf-Nr. 120763 ). |

Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 4 | ID 32513460