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· Fachbeitrag · Personalmanagement

Vorzeitige Rückforderung des Pkw kann Schadenersatz auslösen

| Eine AGB-Klausel, nach der ein Arbeitnehmer einen auch privat nutzbaren Dienstwagen im Falle der Freistellung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber zurückgeben muss, ist nach Ansicht des BAG wirksam. Der Widerruf der Überlassung durch den Arbeitgeber muss jedoch billigem Ermessen entsprechen, was im Urteilsfall nicht der Fall war. |

 

Für das BAG war maßgebend, dass der überlassene Dienstwagen der einzige Pkw der Arbeitnehmerin war. Außerdem war die Arbeitnehmerin verpflichtet, die private Nutzung für den gesamten Monat nach der Ein-Prozent-Regelung zu versteuern, obwohl sie den Pkw wegen des Entzugs nicht den vollen Monat nutzen konnte (BAG, Urteil vom 21.3.2012, Az. 5 AZR 651/10; Abruf-Nr. 121610).

 

Wichtig | Der Arbeitgeber muss der Arbeitnehmerin eine Nutzungsausfall-erstattung als Schadenersatz zahlen. Grundlage ist die Ein-Prozent-Regelung. Bei einem Ausfall von 22 Tagen muss der Arbeitgeber 203,13 Euro brutto (ein Prozent des Bruttolistenpreises von 277 Euro : 30 x 22) zahlen. Diesen Betrag muss die Arbeitnehmerin versteuern.

Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 3 | ID 35822150