· Fachbeitrag · Social Media
Social Media in Versicherungsagenturen -Rechtliche Hürden nehmen und Chancen nutzen
von Dr. Karsten Kinast, LL.M. Rechtsanwalt, Kinast & Partner Rechtsanwälte, Köln
| Für Versicherungsvertreter ist es heutzutage unverzichtbar, sich mit sozialen Netzwerken, auch Social Media genannt, zu beschäftigen und diese in Marketing- und Vertriebsaktivitäten einzubinden. Bei der Nutzung müssen Sie und Ihre Mitarbeiter allerdings - und das wird oft übersehen - bestimmte Rahmenbedingungen einhalten. Social Media Guidelines in Ihrer Agentur sind unverzichtbar, um die rechtlichen Risiken zu begrenzen. |
Social Media auch für Agenturen ein Muss
Für Sie als Versicherungsvertreter bietet die Nutzung von Social Media insbesondere den Vorteil, kostengünstig Personalmarketing, Produktvertrieb oder Public Relations zu betreiben. Über soziale Netzwerke können Sie unmittelbarer und persönlicher als über klassische Kanäle mit Kunden und Bewerbern in Kontakt treten und flexibler auf neue Entwicklungen im Versicherungswesen hinweisen. Der Kunde ist in sozialen Netzwerken aktiver Mitgestalter. Positiv ist der damit verbundene Werbeeffekt für Ihre Agentur.
Rechtliche Risiken bei der Nutzung von Social Media
Mit der Nutzung von Social Media gehen allerdings auch Risiken einher.
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