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01.06.2016 · Fachbeitrag · Unfallversicherung

Sturz beim Skifahren während eines Telefonats mit Kunden

| Stürzt ein selbstständiger Versicherungsvertreter beim Skifahren, während er mit einem Kunden mittels Headset/Telekommunikationseinrichtung am Helm telefoniert, liegt kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor. So hat das LSG München den Streit eines Versicherungsvertreters mit seiner Berufsgenossenschaft entschieden. |