· Fachbeitrag · Wettbewerbsverbot/Personalmanamagement
Vorvertrag zum Abschluss eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots: Gestaltungen nutzen!
von Ulrike Thiel und Dr. Markus Meißner, Rechtsanwälte, CMS Hasche Sigle
| Bei der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots haben Sie als Arbeitgeber Gestaltungsmöglichkeiten. Statt sich bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot festzulegen, können Sie mit Ihrem Mitarbeiter einen Vorvertrag zum Abschluss eines solchen schließen. Das LAG Düsseldorf hat diese in der Praxis immer wieder vorkommende Gestaltungsmöglichkeit für den Fall bestätigt, dass die Option des Arbeitgebers zeitlich beschränkt ist. |
Vorverträge auch bei Wettbewerbsverboten zulässig
Ein Vorvertrag begründet die Verpflichtung, demnächst einen Hauptvertrag zu schließen. Vorverträge sind auch bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten im Grundsatz zulässig.
Nach Ansicht des BAG kann ein berechtigtes Interesse für einen Vorvertrag zum Abschluss eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bestehen, wenn bei Abschluss des Arbeitsvertrags
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