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27.03.2009 | Abgeltungsteuer

Auch Bausparer sind betroffen

von Dr. Stefan Jokl, Abteilungsleiter, Verband der Privaten
Bausparkassen e. V., Berlin

Die seit dem 1. Januar 2009 geltende Abgeltungsteuer gilt auch für das Bausparen. Denn Bausparzinsen und etwaige Boni auf die Zinsen, die Bausparkassen in bestimmten Tarifen zahlen, gehören zu den einkommensteuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen.  

Bisheriger Zinsabschlag abgeschafft

Bis zum 31. Dezember 2008 wurden auf Bausparzinsen - wie auch auf alle anderen steuerpflichtigen Kapitalerträge - bereits bei Gutschrift der Zinsen ein 30-prozentiger Zinsabschlag und der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Diese Steuern wurden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet.  

 

Mit Erhebung der vom jeweiligen Einkommensteuertarif des Steuerpflichtigen unabhängigen 25-prozentigen Abgeltungsteuer ist die Besteuerung dieser Einkünfte abgeschlossen. Sparer brauchen in der Steuererklärung für 2009 diese Zinserträge nicht mehr anzugeben.  

 

Sonderregelungen für das Bausparen entfallen

Durch die Umstellung von der Zinsabschlag- auf die Abgeltungsteuer fallen auch einige Sonderregelungen weg, die bisher für das Bausparen galten. So fiel bisher kein Zinsabschlag an, wenn  

  • der Guthabenzinssatz nicht höher als ein Prozent war,
  • der Sparer Bausparförderung in Form von Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie erhielt oder
  • die Guthabenzinsen im Jahr unter zehn Euro lagen.